Urlaub mit dem Wohnmobil in der Schweiz ist unvermeidbar mit Maut verbunden. Führt die Route über das österreichische Vorarlberg, müssen zusätzliche Abgaben eingerechnet werden. Der Bodensee ist ein beliebtes Reiseziel, stellt für Fahrten von Deutschland in die Schweiz aber ein großes Hindernis dar. Der kürzeste Weg um den Bodensee führt durch Vorarlberg. Doch diese Lösung hängt am Pfändertunnel. Mit Fertigstellung des Tunnels streicht die österreichische ASFINAG die günstige Korridorvignette. Für Durchfahrten durch den Pfändertunnel ist künftig eine Autobahnvignette nötig. Im Zuge der Eliminierung von Sonderregelungen ist laut ASFINAG auch für das sechs Kilometer lange Teilstück der Autobahn nach dem Grenzübergang Kiefersfelden eine Autobahnvignette erforderlich.
In der Schweiz muss für die Benutzung der Autobahn Maut entrichtet werden. Entrichtet wird die Maut durch den Kauf einer Autobahnvignette. Vignettenpflichtig sind alle Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Für Fahrzeuge mit höherem Gewicht werden Staffelpreise verrechnet. Unter diese Regelung fällt auch das Wohnmobil. Das schweizerische Recht sieht für Mautpflichtige Straßen nur ein Vignettensystem vor. Die Jahresvignette ist vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Jänner des Folgejahres gültig. Damit die Autobahnvignette wirksam ist, darf sie nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Als idealer Platz an der Windschutzscheibe gelten die Stellen hinter dem Rückspiegel oder am linken Rand.
Nicht von der Vignette umfasst sind Tunnel wie zum Beispiel der St. Bernhard Tunnel. Für Pkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen wird eine Pauschale eingehoben. Die Pauschale gilt für die Hin- und Rückfahrt durch den St. Bernhard Tunnel. Für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gelten Staffelpreise.