Wohnwagen: Tempo-100-Zulassung gilt nur in Deutschland
Für alle, die mit ihrem Wohnwagen auf Urlaubsreise gehen, gibt es die Möglichkeit eine Tempo-100-Plakette für das Gespann zu beantragen. Wenn Sie dies tun möchten, sollten Sie allerdings einiges im Vorfeld wissen bzw. beachten. Denn diese Plakette gilt nur für Deutschland, im Ausland können teilweise hohe Bußgelder drohen.
Seit 15. Oktober 1998 gilt in Deutschland die Ausnahmeregelung für Wohnwagen und Anhänger. Demnach dürfen Sie mit Ihrem Gespann, sofern es einige Auflagen erfüllt, bis zu 100 km/h schnell fahren. Diese Regelung gilt auf Autobahnen und Schnellstraßen innerhalb Deutschlands. Auf allen anderen Straßen wie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen gilt weiterhin Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit. Auch in anderen Ländern gibt es individuelle Ausnahmeregelungen, so hat etwa Dänemark seit diesem Sommer eine ähnliche Regelung geschaffen. Zu beachten ist allerdings, dass Sie mit der deutschen Plakette nicht in Dänemark unterwegs sein dürfen. Wenn Sie auf dänischen Straßen mit Wohnwagen oder Wohnmobil Tempo 100 fahren möchten, sollten Sie vorher Kontakt mit der dänischen Prüfstelle haben un dort die Plakette beantragen.
In drei Ländern dürfen Sie mit Ihrem Gespann schneller als 100 km/h fahren. Das sind die Türkei, wo Sie mit 110 km/h unterwegs sein dürfen, Belgien, wo ein Tempolimit von 120 km/h besteht und Frankreich. In letztgenanntem Land dürfen Sie sogar 130 Kilometer pro Stunde unterwegs sein. Klar ist natürlich, dass Sie derart hohe Geschwindigkeiten mit Ihrem Wohnwagen oder sonstigem Anhänger nur dann fahren sollten, wenn diese für so hohes Tempo auch ausgelegt sind. Ist dies nicht der Fall und Sie verursachen einen Unfall, kann Ihre Versicherung die Leistungen entsprechend einschränken. Damit ist auch klar, dass der geringe Zeitgewinn aufgrund der höheren Geschwindigkeit das Risiko eines Unfalles kaum das Risiko wert ist.