Nicht jeder Camper darf jeden Camper fahren
Bevor Sie mit Ihrem Camper in fremde Länder auf Urlaub starten, sollten Sie entsprechende Informationen über Ihre Lenkerberechtigung einholen. Denn für alle, die ihren Führerschein nach dem 01. Januar 1999 erworben haben, gelten Bestimmungen, die eine Überprüfung notwendig machen. Vor allem, wenn Sie in die USA oder nach Kanada bzw. Australien fahren möchten, sollten Sie checken ob Ihr Führerschein für das ausgewählte Fahrzeug auch ausreicht.
Wichtig zu wissen ist dabei, dass der normale PKW-Führerschein der Klasse B nur für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen gilt. Wiegt Ihr Camper mehr, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 oder C. Bedauerlicherweise weisen nur wenige Vermieter von Campern und Wohnmobilen darauf hin, womit klar ist, dass SIe im Fall der Fälle das Nachsehen haben. Wenn Sie gegen gültige Bestimmungen im Ausland verstoßen, kann das zum Einen durchaus teure Strafen nach sich ziehen. Zum anderen fällt auch oft der Versicherungsschutz weg, was erhebliche Kosten verursachen kann und nicht zuletzt Ihre Gesundheit und die anderer Straßenverkehrsteilnehmer, die an einem Unfall beteiligt sein könnten, durchaus gefährden kann.
Relativ einfach sind hingegen die Führerschein Regeln für Sie, wenn Sie Ihren Führerschein vor dem Jahr 1999 gemacht haben. Denn dann dürfen Sie Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren bzw. Anhänger-Gespanne mit einem Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. Letztgenannte allerdings nur, wenn Sie unter 50 Jahre alt sind. Dann erlischt die Erlaubnis und Sie dürfen nur mehr mit Zügen und einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen unterwegs sein. Wenn Sie auch nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne von bis zu 18,5 Tonnen lenken möchten, müssen Sie einen neuen Scheckkarten-Führerschein beantragen und sich die eingeschränkte Klasse CE79 eintragen lassen. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und vor allem eine Überprüfung Ihres Sehvermögens in Kauf nehmen.